BKF Module
Beschleunigte Grundqualifikation
(nach § 4 Abs. 2 BKrFQG) Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 10. September 2009 nur noch jene Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.
Ihre Vorteile bei uns:
Erste Hilfe Kurs Auffrischung durch Rettungsassistenten
Erfahrung auf MAN und MERCEDES
Unternehmensspezifische Trainingsmöglichkeiten nach Unternehmensvorgaben
Verwaltung des Führerscheinwesens für Ihr Unternehmen
Module (jeweils 07.30 bis 15.30 Uhr):
Modul 1: ECO -Training
Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer -Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung
Aktuelle Termine findet Ihr unter Termine -> Module